Teilnahmebedingungen

§1 Überblick

1. THI Techhouse GmbH, Siebensterngasse 31/11, 1070 Wien und LSZ GmbH, Gußhausstraße 14/9a, 1040 Wien sind Veranstalter des Hackathon Vienna.

2. Ziel des Hackathon Vienna ist es, durch innovative Ansätze Lösungen für die folgende Challenge zu initiieren: Die Entwicklung nachhaltiger und digitaler Lösungen entlang der Wertschöpfungskette im Unternehmen, speziell in den drei Fokusbereichen FACILITY MANAGEMENT – LOGISTIK – HR. Die erarbeiteten Prototypen und/oder Anwendungen sind am Ende der Veranstaltung einer Experten-Jury zur Bewertung und Prämierung vorzustellen (siehe auch Challenge-Definition).

3. Der Hackathon Vienna 2024 findet in Wien statt; der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort aus wichtigem Grund zu ändern.

4. Die Arbeitsphase der Veranstaltung und die genaue Agenda wird rechtzeitig bekannt gegeben.

5. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch, darüber hinaus sind englische Beiträge herzlich willkommen.

6. Bewerbungen zur Teilnahme am Hackathon Vienna können durch Einzelpersonen oder auch bereits formierte Teams eingereicht werden. Im Falle der Einreichung als Einzelperson wird die Person vom Veranstalter im Rahmen eines Matchings dabei unterstützt, mit weiteren Teilnehmer:innen gemeinsam ein Team zu formieren. Der Veranstalter regt an, dass Teams interdisziplinär zusammengesetzt sein sollten.

7. Eine durchgehende und kostenfreie Verpflegung aller Teilnehmer:innen an den drei Veranstaltungstagen wird durch die Veranstalter sichergestellt.

§2 Teilnahmeberechtigung

1. Der Hackathon Vienna richtet sich vorwiegend an Studenten (in fortgeschrittenen Studienabschnitten) und Young Professionals mit hohem Interesse und idealerweise ersten Erfahrungen in den auf https://lsz.at/events/hackathon-vienna beschriebenen Fokusbereichen.

2. Teilnehmer:innen welche Angestellte:r eines Unternehmens, einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bildungseinrichtung sind, sind selbst dafür verantwortlich, dass sie durch ihre Teilnahme am Hackathon Vienna nicht die Regeln ihrer jeweiligen Institution bzw. ihres/ihrer Arbeitgebers/Arbeitgeberin verletzen.

3. Die Teilnehmer:innen müssen sich über das auf der Webseite des Hackathon Vienna angegebene Bewerbungsformular zur Veranstaltung anmelden. Der Hackathon Vienna. hat eine bestimmte Kapazitätsgrenze für die Teilnehmer:innenanzahl.

4. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Hackathon Vienna oder eine Prämierung.

§3 Ideen / Beiträge / Einreichungen

1. Personen, die sich in bereits geformten Teams bewerben, definieren ihren Challenge-Lösungsansatz selbst. Bewerbungen von interessierten Einzelpersonen sind ausdrücklich erwünscht. Diese werden im Rahmen eines durch die Veranstalter organisierten Matchings bei der Formierung von Teams mit anderen Teilnehmer:innen oder dem Beitreten in ein bestehendes Team unterstützt.

2. Die Beiträge/Einreichungen der Teams müssen am Abschlusstag zu einer rechtzeitig bekanntgegebenen Deadline komplett eingereicht worden sein. Über Art und Umfang der Einreichung und Präsentation werden die Teilnehmer:innen rechtzeitig informiert.

3. Beiträge werden disqualifiziert, wenn sie unangemessen oder beleidigend sind. Die entsprechende Bewertung liegt im Ermessen der Veranstalter. Die Teilnehmer:innen und Teams stellen selbst sicher, dass die Beiträge in diesem Sinne für alle Betrachtenden angemessen sind.

4. Durch Bewerbung, Teilnahme und/oder Abgabe des Beitrags stimmen die Teilnehmer:innen der Teams den für den Hackathon Vienna aufgestellten Regeln zu.

§4 Anforderungen an die Beiträge / Anwendungen / Prototypen

1. Die Teams sollen Anwendungen oder Prototypen im Kontext der vordefinierten Fokusbereiche entwickeln.

2. Wenn zur Lösung ein Programm geschrieben werden soll, darf bereits vor dem Hackathon Vienna entwickelter Code verwendet werden, soweit dem nicht Ansprüche Dritter entgegenstehen. Der Code, der zur Integration des bereits bestehenden Codes in die bereitgestellten Plattformen notwendig ist, muss aber auf der Veranstaltung neu geschrieben werden. Die Teams werden gebeten, kenntlich zu machen, welchen Umfang der Anwendung bzw. des Prototyps sie bereits vor dem Hackathon Vienna und welche sie bei der Veranstaltung entwickelt haben.

3. Sollte einem Team die Fertigstellung der Anwendung bzw. des Prototyps bis zur vorgegebenen Deadline nicht möglich sein, wird es gebeten, sich an anwesende Event-Koordinator:innen zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

§5 Preise und Bewertung

1. Der Veranstalter prämiert die besten Beiträge mit attraktiven Preisen. Ein eventuell ausgezahltes Preisgeld wird gleichmäßig zwischen den Mitgliedern des jeweiligen Siegerteams aufzuteilt und steht ihnen zur freien Verfügung.

2. Neben dem Hauptpreis vergeben die Veranstalter weitere Einzelpreise und Sachpreise.

3. Am Abschlussabend erhalten die Teams jeweils ca. 3 Minuten Zeit für eine öffentliche Präsentation ihrer Ergebnisse vor dem versammelten Publikum.

4. Die Jury besteht aus themenrelevanten Expert:innen, die vor der Veranstaltung durch die Veranstalter benannt werden. Alle Preise werden durch die Entscheidung der Experten-Jury den Gewinner:innen zugewiesen. Die Entscheidungen und Prämierungen der Jury und der Veranstalter sind unanfechtbar und unterliegen keiner weiteren inhaltlichen oder rechtlichen Überprüfung, es besteht kein Rechtsanspruch auf Prämierung.

5. Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden von den Veranstaltern und der Jury vor Beginn der Wettbewerbszeit kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung.

6. Alle Teammitglieder, die einen Preis gewonnen haben, müssen, falls nötig, Zahlungsdaten bekanntgeben, um den Preis zu erhalten. Wenn dem nicht innerhalb von 30 Tagen nachgekommen wird, kann der Preis durch die Veranstalter aberkannt werden.

7. Die Preise des Hackathon Vienna stellen grundsätzlich steuerbare Einkünfte dar. Die Versteuerung eines etwaigen Gewinns liegt allein in der Verantwortung der Gewinner:innen.

§6 Geistiges Eigentum / Verwendung des Beitrags

Nutzungsrechte

Die Urheberrechte am im Rahmen des HACKATHON Vienna entstandenen geistigen Eigentum verbleiben bei den Teilnehmenden (bei dir und deinen Teamkollegen). Die erarbeiteten Ideen und Prototypen dürfen durch diese uneingeschränkt verwertet und weiterentwickelt werden.

Damit die Ergebnisse auch durch den Challenge-Sponsor genutzt werden können, räumt der Teilnehmer / die Teilnehmerin als jeweiliger Inhaber dem Veranstalter unentgeltlich ein weltweites, inhaltlich uneingeschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und unwiderrufliches Nutzungsrecht an allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten an im Rahmen des HACKATHON Vienna entstandenen Urheberrechten sowie allenfalls Marken, Patenten und anderen Schutzrechten des geistigen Eigentums ein.

§7 Allgemeine Regeln

1. Durch Bewerbung oder Teilnahme am Hackathon Vienna stimmt der/die Teilnehmer:in den hier genannten Regeln und den Entscheidungen der Veranstalter bedingungslos zu.

2. Änderungen der Regeln und Bedingungen sind den Veranstaltern jederzeit vorbehalten. Es ist die Verantwortung des/der Teilnehmer:in, sich regelmäßig auf der Internetseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.

3. Die Veranstalter behalten sich jederzeit das Recht vor, Teilnehmer:innen oder Teams zu disqualifizieren, die gegen die offiziellen Teilnahmebedingungen verstoßen, betrügen, den Ablauf des Hackathon Vienna stören oder sich unangemessen verhalten.

4. Sollte die Durchführbarkeit des Hackathon Vienna nach Ermessen der Veranstalter gefährdet sein, so ist es den Veranstaltern jederzeit vorbehalten, dieses a) zu unterbrechen und nach bestimmter Zeit wieder aufzunehmen, b) andere Maßnahmen zu ergreifen, die in der Situation angemessen erscheinen, oder c) Hackathon Vienna zu beenden, ohne Preise zu verteilen.

5. Durch die Bewerbung oder die Teilnahme am Hackathon Vienna erklärt der/die Teilnehmer:in sich bereit, die Veranstalter, deren Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilf:innen schad- und klaglos zu halten, für den Fall, dass er/sie sich während der Veranstaltung haftbar macht 1) durch unautorisiertes Eingreifen in Rechte und Leistungen Dritter, 2) durch das Verletzen von Marken- oder anderen Schutz- und Eigentumsrechten, 3) durch Streitigkeiten zwischen Teammitgliedern, oder 4) durch Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung von Personen oder Rechten oder der Beschädigung von Sachen.

6. Durch die Bewerbung oder die Teilnahme am Hackathon Vienna verpflichtet sich der/die Teilnehmer:in dazu, mit den Räumlichkeiten des Veranstaltungsorts des Hackathon Vienna, der darin befindlichen Ausstattung sowie mit den zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien und Geräten sorgsam umzugehen, andere Teilnehmer:innen nicht zu verletzen sowie für allfällig verursachte Schäden an Personen oder Sachen selbst aufzukommen. Hierfür hält der/die Teilnehmer:in die Veranstalter schad- und klaglos.

§8 Privatsphäre und Öffentlichkeit

1. Alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen werden nach den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt. Die gesammelten persönlichen Daten werden von den Veranstaltern dazu verwendet, den Hackathon Vienna durchzuführen. Falls Informationen auf der Internetseite eines Dritten hinterlegt werden, werden diese Informationen nach dessen Datenschutzerklärung verwendet.

2. Der/Die Teilnehmer:in stimmt mit der Bewerbung zu, dass die Veranstalter seinen Beitrag während und nach dem Hackathon Vienna zu Werbezwecken (bspw. online auf der eigenen Website, auf Internetseiten Dritter oder in den sozialen Netzwerken) in Verbindung mit dem Hackathon Vienna verwendet. Der/Die Teilnehmer:in stimmt ferner zu, dass er/sie während der Veranstaltung gefilmt und fotografiert werden darf und dass die Veranstalter und die Sponsoren den Namen, Abbilder, Fotos, Filme, Kommentare oder andere Aufnahmen ohne Entschädigung für Werbezwecke benutzen dürfen.

3. Im Übrigen gilt die gesonderte Datenschutzerklärung der Veranstalter.

§9 Haftung

1. Die Veranstalter haften ausschließlich, soweit durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Veranstalter, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Schäden verursacht werden. Sofern ein Schaden durch grob fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen eines/einer Erfüllungsgehilf:in der Veranstalter erfolgt, ist die Haftung gegen diese:n Erfüllungsgehilf:in geltend zu machen.

2. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es läge ein Personenschaden vor. Darüber hinaus haften die Veranstalter nur im Rahmen des zwingenden Rechts.

3. Alle Teilnehmer:innen sind selbst für ihr körperliches Wohlbefinden im Rahmen des Hackathon Vienna verantwortlich und müssen ihre persönliche körperliche Belastbarkeit selbst einschätzen können. Für selbstverschuldeten körperlichen Schaden während des Hackathon Vienna haften die Veranstalter unter keinen Umständen.

§10 Sonstiges

1. Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterstehen dem Recht der Republik Österreich. Der Gerichtsstand ist Wien, es sei denn, der/die Teilnehmer:in wäre ein:e Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.